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   BAG, 23.05.1984 - 5 AZR 476/81   

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https://dejure.org/1984,17070
BAG, 23.05.1984 - 5 AZR 476/81 (https://dejure.org/1984,17070)
BAG, Entscheidung vom 23.05.1984 - 5 AZR 476/81 (https://dejure.org/1984,17070)
BAG, Entscheidung vom 23. Mai 1984 - 5 AZR 476/81 (https://dejure.org/1984,17070)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.03.1983 - V ZR 268/81

    Rechtsfolgen der irrtümlichen Falschbezeichnung bei einem Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus BAG, 23.05.1984 - 5 AZR 476/81
    Nach der vom Bundesgerichtshof vertretenen sogenannten An deutungstheorie dürfen bei der Auslegung von Rechtsgeschäften, für die eine gesetzliche oder - wie hier - eine gewillkürte Schriftform gilt, außerhalb der Urkunde liegende Umstände allerdings nur berücksichtigt werden, wenn der tatsächliche rechtsgeschäftliche Wille der Parteien in der schriftlichen Erklärung einen wenn auch nur unvollkommenen oder andeutungsweisen Ausdruck gefunden hat (BGHZ 63» 359, 362 mit weiteren Nachweisen; BGHZ 7 4, 116, 119 und BGH Urteil vom 25. März 1983 - V ZR 268/81 - JR 1984» 13, 10. Diese Voraussetzung ist vorliegend jedoch erfüllt, weil die in § 3 Nr. 2 des ArbeitsVertrages geregelte Gesamtverantwortung des Beklagten für die ihm unterstellte Abteilung bereits auf eine über den Wortlaut des Vertrages hinausreichende regelmäßige Dienstbereitschaft hindeutet (vgl. dazu Eichholz, AR-Blattei, D , Arzt 1, 1 Übersicht, Die Rechtsstellung der Krankenhausärzte , B II 2).
  • BGH, 22.04.1953 - II ZR 143/52

    Voraussetzungen der ergänzenden Vertragsauslegung

    Auszug aus BAG, 23.05.1984 - 5 AZR 476/81
    Es ist daher unter Anlegung des in I 157 BGB vorgegebenen Auslegungsmaßstabes - Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte - danach zu fragen, wie die Parteien den Vertrag gestaltet hätten, wenn ihnen die Möglichkeit der Einbeziehung eines dritten Oberarztes in den Rufbereit schaftsdienst der unfallchirurgischen Abteilung bekannt gewesen wäre (vgl, BGHZ 9, 273, 278; 60, 353, 362; 8U, 1, 7).
  • BGH, 03.07.1981 - V ZR 100/80

    Anpassung eines Vertrages an veränderte tatsächliche Umstände

    Auszug aus BAG, 23.05.1984 - 5 AZR 476/81
    Das Landesarbeitsgericht hat sich dabei zu Recht auf das Rechtsinstitut der ergänzenden Vertragsauslegung gestützt, weil dieses der ~ hier zu erwägenden - Anwendung der Grundsätze vom Wegfall der Geschäftsgrundlage vorgeht (vgl. BGHZ 81, 135, 13; Larenz, Allgemeiner Teil des BGB, 6. Auf1., § 20 i , s. 537).
  • BAG, 27.08.1970 - 2 AZR 519/69

    Willenserklärung - Kündigung

    Auszug aus BAG, 23.05.1984 - 5 AZR 476/81
    b) Bei der Auslegung des Arbeitsvertrages konnte das Landesarbeitsgericht die außerhalb des Wortlauts liegenden Begleitumstände in die Auslegung einbeziehen; es hat sich damit an anerkannte Auslegungsgr und Sätze gehalten (vgl. BAG 22, 424, 426 = AP Nr. 33 zu § 133 BGB, zu 1 a der Gründe).
  • BGH, 28.06.1971 - III ZR 103/68

    Anforderungen an die Echtheit eines Schuldanerkenntnis - Auslegung eines

    Auszug aus BAG, 23.05.1984 - 5 AZR 476/81
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 17. April 1970 - 1 AZR 302/69 - AP Nr. 32 zu 5 133 BGB), der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH Urteil vom 28. Juni 1971 - III ZR 103/68 - WPM 1971, 1513, 1515; BGH LM Nr. 22 zu § 105 HGB) und der übereinstimmenden Auffassung in der Literatur (MünchKomm, Mayer-Maly, BGB, § 133 Rz 5; RGRK, Krüger-Nieland/Zöller, BGB, 12. Aufl., § 133 Rz 22; Palandt/Heinrichs, BGB, 43. Aufl., § 133 Anm. 5 b, bb).
  • BGH, 16.04.1973 - VII ZR 140/71

    Wirksamkeit des § 18 Abs. 1 GOI 1956?

    Auszug aus BAG, 23.05.1984 - 5 AZR 476/81
    Es ist daher unter Anlegung des in I 157 BGB vorgegebenen Auslegungsmaßstabes - Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte - danach zu fragen, wie die Parteien den Vertrag gestaltet hätten, wenn ihnen die Möglichkeit der Einbeziehung eines dritten Oberarztes in den Rufbereit schaftsdienst der unfallchirurgischen Abteilung bekannt gewesen wäre (vgl, BGHZ 9, 273, 278; 60, 353, 362; 8U, 1, 7).
  • BAG, 17.04.1970 - 1 AZR 302/69

    Vergleich - Auslegung eines Generalverzichts - Typische Vertragsklausel -

    Auszug aus BAG, 23.05.1984 - 5 AZR 476/81
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 17. April 1970 - 1 AZR 302/69 - AP Nr. 32 zu 5 133 BGB), der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH Urteil vom 28. Juni 1971 - III ZR 103/68 - WPM 1971, 1513, 1515; BGH LM Nr. 22 zu § 105 HGB) und der übereinstimmenden Auffassung in der Literatur (MünchKomm, Mayer-Maly, BGB, § 133 Rz 5; RGRK, Krüger-Nieland/Zöller, BGB, 12. Aufl., § 133 Rz 22; Palandt/Heinrichs, BGB, 43. Aufl., § 133 Anm. 5 b, bb).
  • LAG Bremen, 06.09.1994 - 1 Sa 383/93

    Liquidationsrecht für Laborleistungen bei ambulant und stationär behandelten

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  • LAG Niedersachsen, 06.04.2009 - 9 Sa 1303/08

    Unwirksame außerordentliche Kündigung einer Küchenhilfe bei verweigerter

    Insbesondere Letztes ist ein anerkanntes Auslegungskriterium, weil die Parteien damit selbst zu erkennen geben, wie sie einen Arbeitsvertrag verstehen (BAG vom 23.05.1984, 5 AZR 476/81, n. v., zit. N. Juris, Rn. 28).

    Insbesondere Letztes ist ein anerkanntes Auslegungskriterium, weil die Parteien damit selbst zu erkennen geben, wie sie einen Arbeitsvertrag verstehen (BAG vom 23.05.1984, 5 AZR 476/81, n. v., zit. N. Juris, Rn. 28).

  • LAG Baden-Württemberg, 16.12.2004 - 3 Sa 30/04

    Einteilung der Rufbereitschaft von Ärzten im Krankenhaus - Verpflichtung eines

    b) Auch im vorliegenden Fall sind bei der Auslegung des Vertrags wie auch der Bestimmung der Vertragspflichten die Grundsätze anzuwenden, die das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 23. Mai 1984 (5 AZR 476/81 - nicht amtlich veröffentlicht), auf das die Parteien bereits vor dem Verhandlungstermin hingewiesen wurden, zu einer Streitigkeit herausgearbeitet hat, die im Sachverhalt, soweit hier von Interesse, mit dem vorliegenden Rechtsstreit große Ähnlichkeiten aufweist.
  • LAG Niedersachsen, 06.04.2009 - 9 Sa 1304/08

    Unwirksame außerordentliche Kündigung einer Küchenhilfe bei verweigerter

    Insbesondere Letztes ist ein anerkanntes Auslegungskriterium, weil die Parteien damit selbst zu erkennen geben, wie sie einen Arbeitsvertrag verstehen (BAG vom 23.05.1984, 5 AZR 476/81, n. v., zit. N. Juris, Rn. 28).
  • LAG Niedersachsen, 16.02.2009 - 9 Sa 1834/06

    Auskunftsklage zum Liquidationsrecht eines Chefarztes für ambulante

    Dabei sind bei der Auslegung des Arbeitsvertrages die außerhalb des Wortlauts liegenden Begleitumstände in die Auslegung einzubeziehen; das ist ein anerkannter Auslegungsgrundsatz (BAG vom 23.05.1984 - 5 AZR 476/81, n.v., zit.n.Juris Rn. 28 m. w. N.).
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